Mitarbeit in der SPSH

Bei uns ist es regelmäßig möglich Pflichtpraktika im Rahmen eines Studiums zu absolvieren und wir bieten auch Möglichkeiten zur regelmäßigen ehrenamtlichen Mitarbeit. Die Grundlage ihrer Mitarbeit bildet ihre Übereinstimmung mit den Arbeitsprinzipien der SPSH.

Beratung zu zweit
Bei uns finden einige Beratungen im Team, wenn es für die Klient*innen ok ist, zu zwei statt. Nach unserem Konzept ist dies mindestens eine Frau sowie ein festangestellte*r und ein ehrenamtliche*r Berater*in/Praktikant*in.
Unsere Erfahrung zeigt, dass von dieser eher ungewöhnlichen Konstellation alle profitieren, und sie wesentlich zur Qualität der Arbeit beiträgt:

  • Ratsuchende bekommen unterschiedliche Sichtweisen mit: Vier Ohren und Augen sehen und hören mehr als zwei.
  • Berater*innen können sich abwechseln und gegenseitig entlasten – wechselseitige kollegiale Kontrolle kommt zum Tragen
  • Das Teammodell ermöglicht und erfordert ein Klima konstruktiver Offenheit und Bereitschaft zur Selbstkritik als wichtige Voraussetzung für gegenseitige Qualifizierung. Die Konkurrenz isoliert nebeneinander her arbeitender Profis wird so vermieden.

 

Praktikum

Für Praktikant*innen der HAW /Sozialen Arbeit im Bachelor ist das Pflichtpraktikum bei uns in dem TPS Gemeinwesenarbeit und dem TPS Soziale Sicherung möglich.

Für Praktikant*innen der Psychologie im Bachelor sind wir eine anerkannte Kooperationseinrichtung der Universität Hamburg für die Module BQT1 oder OE & BQT1 kombiniert (Mindestdauer des Praktikums: 3 Monate)

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Pflichtpraktika aus der Sozialen Arbeit, Psychologie, Erziehungswissenschaft und ähnlichen Studiengängen mit sozialer Ausrichtung bei uns zu absolvieren. Die Absprache bezüglich der Anerkennung des Praktikums muss in diesen Fällen von den Praktikumsinteressierten mit ihren Hochschulen erfolgen.

Aufgabenbereich während des Praktikums:

  • Telefondienst (Terminabsprachen, Nachrichten aufschreiben und weitergeben)
  • Begleitung einer Gruppe zur beruflichen Orientierung (Aufgaben erklären / ankündigen / Tipps geben,...)
  • In Einzelberatungen zur Krisenintervention hospitieren und mitarbeiten
  • Co-Beratung einer oder mehrerer langfristigen Lebenslagenberatungen
  • Begleitung im Infotreff
  • je nach Bedarf Öffentlichkeitsarbeit (Einrichtungen besuchen, Flyer verteilen, Pressearbeit o.ä.)
  • Teilnahme an monatlichen Intervisionen
  • Möglichkeit für eigene Ideen / Projekte

Anforderungsprofil / Voraussetzungen:

  • Bereitschaft, sich sozialrechtliches Know-How anzueignen
  • Affinität für kritisch-psychologische und interdisziplinär theoretische Auseinandersetzungen
  • Interesse sich mit dem Thema Erwerbslosigkeit zu beschäftigen
  • soziale Kompetenz, bzw: Interesse und wertschätzende Haltung
  • Perspektivenverschränkung und Empathie gegenüber Menschen
  • Fähigkeit zur kritischen Selbstreflexion

Es ist wichtig, dass du als Praktikant*in zu folgenden Zeiten regelmäßig kannst:
Dienstags zwischen 12:45 und 14:45 Uhr
Es gibt weitere regelmäßige Termine, die im Vorstellungsgespräch geklärt werden.

Ansprechperson für Bewerbungen und Anfragen zur ehrenamtlichen Mitarbeit:

Alle in unserem Team

Sprechzeiten für Anfragen zum Praktikum und für ehrenamtliche Mitarbeit:

Mo, Di, Do: 10:00 - 12:00 Uhr
Mi: 14:00 - 16:00 Uhr

 

Ehrenamtliches Engagement

Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen kommen zumeist aus sozialen Berufen oder Studium und haben teilweise selber Erfahrungen im Umgang mit Erwerbslosigkeit. Sie finden in der SPSH eine Möglichkeit ihre Kenntnisse praktisch anzuwenden und so anderen Menschen zu helfen.

Aufgabenbereich während des ehrenamtlichen Engagements:

  • Co-Beratung einer oder mehrerer langfristigen Lebenslagenberatungen
  • Teilnahme an den monatlichen Intervisionen
  • Wenn möglich Teilnahme an teaminternen Fortbildungen
  • bei Bedarf und Interesse Unterstützung im Telefondienst (Terminabsprachen, Nachrichten aufschreiben und weitergeben)
  • bei Interesse gelegentlicher Austausch über die Weiterentwicklung der konzeptuellen Arbeit der SPSH

Anforderungen / Voraussetzungen für ehrenamtliches Engagement sind die gleichen wie für Praktikant*innen